Telemediengesetz Beachten Sie bitte, dass ab heute das Telemediengesetz in Kraft getreten ist. Alle Betreiber gewerblicher Webseiten müssen ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung in allgemein verständlicher zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten. Andernfalls kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen. Wenn die Einwilligung elektronisch erklärt wird muss das nachprüfbar protokolliert werden.
Mit dem heutigen Inkrafttreten des am 18.01.2007 beschlossenen Telemediengesetzes wird die Belehrung über den Datenschutz gewerblicher Anbieter von Telediensten wie Webseiten, Online-Shops, eBay-Auktionen, Foren bedeutsamer. Diese Verpflichtung besteht neben weiteren bestehenden Pflichten wie etwa bezüglich des Impressums, der Preisangaben hinsichtlich Mehrwertsteuer, Versandkosten bzw. Belehrung über Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Es ist zu erwarten, dass die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz zu einer Welle von Abmahnungen führen wird, da dies einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Es wird daher dringend geraten Internetseiten und Bestellabläufe prüfen lassen.
Quelle: Cornea Franz Rechtsanwälte http://cornea-franz.de/ (01.03.2007) Zurück zur Übersicht

|